Laber Mausermühle

    Allgemeine Bestimmungen

    • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    • Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    • Das Angeln von Booten aus ist verboten.
    • Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
    • Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    • Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    • Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    • Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    • Die Insel zwischen Hauptarm und dem Mühlgraben ist Privatgrund und darf nicht betreten werden.
    • Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    • Jede entnommene Salmonide ist sofort mit Datum in das beigefügte Fangbuch einzutragen.

    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)

    Obere Grenze:    Brücke an der Mausermühle

    Untere Grenze:   Unterhalb des Kläranlageneinlaufes

    Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

     

    Zeitliche Einschränkung - Tageseintrag

    • Das Angeln ist nur in der Zeit vom 01.05. mit 30.09. erlaubt.
    • Ausnahme: Der Hechtfang ist ganzjährig erlaubt.

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    • Das Fischen darf nur mit einer Fliegengerte oder einer Hechtangel (Ködergröße mindestens 15 cm) ausgeübt werden.
    • Das Fischen mit Drilling ist verboten.
    • Das Fischen ist nur mit der Fliege/Streamer erlaubt.
    • Es dürfen nur Schonhaken ohne Widerhaken bzw. Haken mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden. Ausnahme: Hechtfang (Ködergröße mindestens 15 cm!)
    • Nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang darf mit der Handangel auf Aal und sonstige Weißfische ohne Schonhaken geangelt werden.

    Fangbestimmungen

    • Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 2 Salmoniden (Äsche, Forelle) entnommen werden, höchstens 20 Stück pro Jahr.

    Besonderheiten

    • Während des ganzen Jahres darf der Fang von Hechten mit toten Köderfischen von mindestens 15 cm ausgeübt werden.
    • Vom 01.10. mit 30.04. sind alle gefangenen Fische, mit Ausnahme von Hecht und Aal, unverzüglich zurückzusetzen.
    • Hecht und Aal müssen ohne Rücksicht auf Schonzeit und Schonmaß entnommen werden.

    Es darf nur an 8 Tagen im Monat geangelt werden. Das Datum ist vor Beginn des Fischens in die auf dem Erlaubnisschein aufgedruckte Tabelle mit Tinte oder Kugelschreiber anzukreuzen (X).

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: Hans Holler

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

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