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    Grundvoraussetzung ist ein Jugendfischereischein (blaue Karte). Diesen gibt es ab dem 10 Lebensjahr.
    Dieser muss bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt beantragt werden. Sollte bereits die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt worden sein gibt es dann den Fischereischein auf Lebenszeit bei der Gemeinde.
    Für die Aufnahme in die Jugendgruppe bitte den Aufnahmeauftrag ausfüllen und zu einer der Jugendveranstaltungen mitbringen.

    Persönliches Erscheinen ist Grundvoraussetzung !!!

    Für Jugendliche vom 10. bis 15. Lebensjahr gilt eine einmalige Aufnahmegebühr von 30 Euro.
    Zusätzlich 30 Euro für den Sammelerlaubnisschein (gültig in allen Anglerbund-Gewässern) - dieser gilt jeweils ein Kalenderjahr.
    Der erste Termin für die Ausgabe der Erlaubnisscheine erfolgt zur Jahreshauptversammlung im Januar.
    Der zweite Termin jeweils zur Jugendvollversammlung im März. Ansonsten erfolgt die Ausgabe der Erlaubnisscheine ausschließlich nach Anmeldung bei den Jugendveranstaltungen.
    Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr müssen eine Aufnahmegebühr von 300 € bezahlen und eine Aktivitätskarte führen.

    Den Aufnahmeantrag könnt ihr euch hier downloaden.

    Aufnahmeantrag Jugend

    Übertritt Jugend

     

     

    Petri Heil und bleibt gesund

    Michael Gangl sen.

    Geschäftsstelle / 1. Kassier

     

     

    1. Allgemeine Bestimmungen

    • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    • Der Sammel-Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    • Angeln von Booten aus ist verboten (Ausnahme Anglerbundsee)
    • Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
    • Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    • Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    • Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    • Bei Verlust des Sammel-Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.

    2. Wald und Flur

    • Achte auf Wald, Flur und Gewässer !!! Abfälle gehören in die häusliche Mülltonne und nicht ins Wasser.

    3. Versammlungen und Veranstaltungen

    • Der Versammlungsbesuch ist Pflicht !
    • Die Ausgabe des Sammel-Erlaubnisscheins ist von der Beteiligung an den Jugendveranstaltungen abhängig.

    4. Begleitung und Fischereischein

    • Du darfst nur fischen, wenn Du Dich in Begleitung eines volljährigen Anglerbundmitglieds befindest oder wenn Du den Staatlichen Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung)
    • besitzt
    • Begib Dich von Deinem Begleiter nicht außer Rufweite.
    • Der Sammel-Erlaubnisschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Staatlichen Fischereischein.

    5. Handangeln und Fangbestimmungen

    • Du darfst mit dem Sammelerlaubnisschein nur mit einer Handangel fischen.
    • Beachte dass eine Laubengerte eine vollwertige Handangel ist.
    • Du darfst mit dem Sammelerlaubnisschein nur auf Friedfische angeln.
    • Die von Dir gefangenen Fische in den Laaberstrecken und im Höllbach werden auf das Fanglimit der Begleitperson angerechnet.
    • Bei Erwerb eines Erlaubnisscheines zu "Erwachsenenbedingungen" (in der Regel für bestimmte Gewässer mit dem
    • Staatlichen Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung) möglich), gelten die auf diesem Schein vermerkten
    • Bestimmungen

    6. Gewässer

    • Fische nur, wenn Du die Gewässergrenzen genau kennst.
    • Im Regen-Stadtgebiet darfst Du nur an 15 Tagen im Monat angeln, an den Laberstrecken und am Höllbach nur
    • 8 Tage im Monat
    • In den Laberstrecken und am Höllbach mußt Du in Begleitung eines volljährigen Jahreserlaubnisscheininhabers des jeweiligen Gewässers sein
    • Der Sammelerlaubnisschein ist für folgende Gewässer gültig:
    • Donau / Regen Marienthal / Regen Heilinghausen / Regen Stadt / Naab Pielenhofen / Naab Etterzhausen /
    • Naab Waltenhofen / Naab Mariaort / Laber Mausermühle / Laber Deuerling / Höllbach / Heigl-Weiher /
    • Anglerbundsee

    Unsere beiden Jugendwarte stellen sich vor:

    Marc Pfeifer 1. Jugendwart
    Marc Pfeifer
    2. Jugendwart
    Jochen Forsthövel 2. Jugendwart
    Jochen Forsthövel
    1. Jugendwart

    Ihre Ambition ist eine harmonische Jugendgruppe zu führen und die grundlegenden Kenntnisse der Angelfischerei an die Jugendlichen weiter zu geben. Mit theoretischen und praktischen Anleitungen bei den jeweiligen Jugendtreffen und Veranstaltungen im Vereinsheim oder auch am Gewässer werden die Teens stets gut betreut. Die Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung sowie die Vermittlung von tierschutzrechtlichen Belangen und die praktische Fischkunde sind nur ein Teil, der neben dem Vergnügen und dem vermitteln von Naturschutzbelangen bei uns Platz hat.

    Kommt einfach bei einer unserer Veranstaltungen oder Versammlungen vorbei und schaut mal rein was bei uns so los ist. Termine könnt ihr hier einsehen.

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: Hans Holler

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

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