Aktuelle Termine

    26 Sep. 2025
    14:00 - 18:00 Uhr
    Geschäftsstelle - geschlossen
    Vereinsheim
    07 Okt. 2025
    19:00 - 21:00 Uhr
    Monatsversammlung
    Vereinsheim
    13 Nov. 2025
    19:00 - 21:00 Uhr
    Monatsversammlung - Vortrag Dr. Brandner
    Vereinsheim

    Aktuelle Termine Jugend

    07 Sep. 2025
    06:10 - 12:00 Uhr
    Bezirkspokal Jugend
    Treffpunkt Pendlerparkplatz Lappersdorfer Kreisel 06:10 Uhr
    13 Sep. 2025
    14:00 - 17:00 Uhr
    Bambinifischen (bis Jahrgang 2011)
    Westhafenspitz
    26 Sep. 2025
    16:00 - 17:30 Uhr
    Casting mit Andi
    Donau - Sportplatz Nibelungenbrücke DEZ

    Gewässerbestimmungen gültig ab 01.02.2025 für:

    Jahreskarten

     

    Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

    Zeitliche Einschränkung - Tageseintrag

    - Es darf nur an 8 Tagen im Monat geangelt werden. Tageseintrag erforderlich!
    - Das Angeln ist nur in der Zeit vom 01.05. mit 30.09. erlaubt.
      Ausnahme: Der Hechtfang ist ganzjährig erlaubt.

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    - Das Fischen darf nur mit einer Handangel ausgeübt werden.
    - Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Eine Hechtangel darf zusätzlich zur erlaubten Handangel verwendet werden - Ködergröße mindestens 15 cm.
    - Das Fischen mit Drilling ist verboten.
    - Spinnköder mit Einfachhaken sind erlaubt.
    - Das Fischen mit toten oder lebenden Naturködern (Maden, Würmer, etc..) ist nur eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang erlaubt.
    - Es dürfen nur Schonhaken ohne Widerhaken bzw. Haken mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden.
    - Ausnahme: Hechtfang (Ködergröße mindestens 15 cm!)
    - Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit der Handangel auf Aal und sonstige Weißfische ohne Schonhaken geangelt werden.

    Fangbestimmungen

    Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien und 2 Salmoniden (Äsche, Forelle) entnommen werden, höchstens 20 Stück pro Jahr.

    Besonderheiten


    - Während des ganzen Jahres darf der Fang von Hechten mit toten Köderfischen von mindestens 15 cm ausgeübt werden.
    - Vom 01.10. mit 30.04. sind alle gefangenen Fische, mit Ausnahme von Hecht und Aal, unverzüglich zurückzusetzen.
    - Hecht und Aal müssen ohne Rücksicht auf Schonzeit und Schonmaß entnommen werden.

     

    Hejfisch

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft 

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: Michael Gangl jun.
    2. Vorsitzender: Hans Reitenspies


    E-Mail: angler@angler-regensburg.de
    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: +49 160 90590430

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