Donau

    Allgemeine Bestimmungen

    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
      Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    - Das Angeln von Booten aus ist verboten,
      ausgenommen mit gesonderter Erlaubnis.
    - Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - In der Zeit vom 15.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    - Alle gefangenen Fische aus dem Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten.

    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)

    Obere Grenze:  Nordarm = Mündung des Regens in die Donau bei Fluss-km 2378,73.
    Südarm = Östliches Ende der Herzogsmauer bei Fluss-km 2380,70.
    Untere Grenze: Donaustaufer Seite = bei Fluss-km 2370,20 und Barbinger Seite etwa bei Fluss-km 2370,20.

     

    Donau Fischwassergrenze oben Donau Stadtbereich Südarm
       
    Fischwasserobergrenze Nordarm untere Fischwassergrenze

    Alle Bilder: Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

    Örtliche Einschränkungen:

    • Angelverbot im Altwasser rechte Flussseite, Bereich Barbing/Donaustauf (untere Grenze: Barbinger Seite bei km 2370,40)
    • Im Ölhafen ist das Angeln verboten.
    • Während des Hafenbetriebs darf im Gefahrenbereich der Kräne nicht geangelt werden. Dies gilt auch in den Bereichen der Eisenbahn- und Umschlaganlagen, an den Kais der Donaulände sowie im West- und Osthafen.

    Dagegen darf an den Einfahrten zum West- und Osthafen jederzeit geangelt werden.

    • In der Almergrube dürfen die drei kleinen Inseln nicht betreten werden

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    - Das Fischen darf mit höchstens zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
    - Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Die zweite Gerte muß in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
    - Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische gefischt werden.

    Fangbestimmungen

    - Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien und 5 Flussbarsche entnommen werden.
    - Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander, Huchen) -ausgenommen Waller- darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
    - Schonmaß für Zander: 60 cm.
    - Schonmaß für Aal: 50 cm.

    Kalender

    Oktober 2024
    Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5 6
    7 8 9 10 11 12 13
    14 15 16 17 18 19 20
    21 22 23 24 25 26 27
    28 29 30 31

    Termine

    18 Okt. 2024
    15:00 - 17:00 Uhr
    Grundelfischen mit Casting
    Sportplatz Nibelungenbrücke DEZ
    02 Nov. 2024
    09:00 - 12:00 Uhr
    Arbeitseinsatz Donau-Almergrube
    Almergrube, Ende der Teerstraße
    09 Nov. 2024
    20:00 - 21:00 Uhr
    Monatsversammlung
    Vereinsheim, Belgrader Str. 6
    23 Nov. 2024
    09:00 - 12:00 Uhr
    Arbeitseinsatz Naab Waltenhofen
    B8 Parkplatz zw. Mariaort und Etterzhausen
    01 Dez. 2024
    15:00 - 17:00 Uhr
    Weihnachtsfeier
    Vereinsheim, Belgrader Str. 6

    Hejfisch

    Tageskarten bei den Ausgabestellen oder online bei hejfish:

    Tageskarten kaufen

    hejfish

    facebook

    Besuchen Sie uns auch auf facebook.

    Datenschutzerklärung Facebook

    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: n. n.

    2. Vorsitzender: Hans Reitenspies

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.