Laber Mausermühle

    Allgemeine Bestimmungen

     -Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
      Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    - Das Angeln von Booten aus ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    - Die Insel zwischen Hauptarm und dem Mühlgraben ist Privatgrund und darf nicht betreten werden.
    - Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Alle gefangenen Fische aus dem Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten.

    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)

    Obere Grenze:    Brücke an der Mausermühle

    Untere Grenze:   Unterhalb des Kläranlageneinlaufes

    Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

     

    Zeitliche Einschränkung - Tageseintrag

    - Es darf nur an 8 Tagen im Monat geangelt werden. Tageseintrag erforderlich!
    - Das Angeln ist nur in der Zeit vom 01.05. mit 30.09. erlaubt.
      Ausnahme: Der Hechtfang ist ganzjährig erlaubt.

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    - Das Fischen darf nur mit einer Fliegengerte oder einer Hechtangel (Ködergröße mindestens 15 cm) ausgeübt werden.
    - Das Fischen mit Drilling ist verboten.
    - Das Fischen ist nur mit der Fliege/Streamer erlaubt.
    - Es dürfen nur Schonhaken ohne Widerhaken bzw. Haken mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden.
      Ausnahme: Hechtfang (Ködergröße mindestens 15 cm!)
    - Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit der Handangel auf Aal und sonstige Weißfische ohne Schonhaken geangelt      werden

    Fangbestimmungen

    Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien und 2 Salmoniden (Äsche, Forelle) entnommen werden,
    höchstens 20 Stück pro Jahr.

    Besonderheiten

    - Während des ganzen Jahres darf der Fang von Hechten mit toten Köderfischen von mindestens 15 cm ausgeübt werden.
    - Vom 01.10. mit 30.04. sind alle gefangenen Fische, mit Ausnahme von Hecht und Aal, unverzüglich zurückzusetzen.
    - Hecht und Aal müssen ohne Rücksicht auf Schonzeit und Schonmaß entnommen werden.

    Kalender

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    Termine

    06 Okt. 2024
    06:00 - 11:30 Uhr
    Hegefischen
    Fischerhütte
    12 Okt. 2024
    20:00 - 21:00 Uhr
    Monatsversammlung
    Vereinsheim, Belgrader Str. 6

    Hejfisch

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: n. n.

    2. Vorsitzender: Hans Reitenspies

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

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