1. Allgemeine Bestimmungen
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
- Der Sammel-Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
- Angeln von Booten aus ist verboten (Ausnahme Anglerbundsee)
- Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
- Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
- Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
- Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
- Bei Verlust des Sammel-Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
2. Wald und Flur
- Achte auf Wald, Flur und Gewässer !!! Abfälle gehören in die häusliche Mülltonne und nicht ins Wasser.
3. Versammlungen und Veranstaltungen
- Der Versammlungsbesuch ist Pflicht !
- Die Ausgabe des Sammel-Erlaubnisscheins ist von der Beteiligung an den Jugendveranstaltungen abhängig.
4. Begleitung und Fischereischein
- Du darfst nur fischen, wenn Du Dich in Begleitung eines volljährigen Anglerbundmitglieds befindest oder wenn Du den Staatlichen Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung)
- besitzt
- Begib Dich von Deinem Begleiter nicht außer Rufweite.
- Der Sammel-Erlaubnisschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Staatlichen Fischereischein.
5. Handangeln und Fangbestimmungen
- Du darfst mit dem Sammelerlaubnisschein nur mit einer Handangel fischen.
- Beachte dass eine Laubengerte eine vollwertige Handangel ist.
- Du darfst mit dem Sammelerlaubnisschein nur auf Friedfische angeln.
- Die von Dir gefangenen Fische in den Laaberstrecken und im Höllbach werden auf das Fanglimit der Begleitperson angerechnet.
- Bei Erwerb eines Erlaubnisscheines zu "Erwachsenenbedingungen" (in der Regel für bestimmte Gewässer mit dem
- Staatlichen Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung) möglich), gelten die auf diesem Schein vermerkten
- Bestimmungen
6. Gewässer
- Fische nur, wenn Du die Gewässergrenzen genau kennst.
- Im Regen-Stadtgebiet darfst Du nur an 15 Tagen im Monat angeln, an den Laberstrecken und am Höllbach nur
- 8 Tage im Monat
- In den Laberstrecken und am Höllbach mußt Du in Begleitung eines volljährigen Jahreserlaubnisscheininhabers des jeweiligen Gewässers sein
- Der Sammelerlaubnisschein ist für folgende Gewässer gültig:
- Donau / Regen Marienthal / Regen Heilinghausen / Regen Stadt / Naab Pielenhofen / Naab Etterzhausen /
- Naab Waltenhofen / Naab Mariaort / Laber Mausermühle / Laber Deuerling / Höllbach / Heigl-Weiher /
- Anglerbundsee