Heigl-Weiher

Allgemeine Bestimmungen

- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
- Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
  Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
- Das Angeln von Booten aus ist verboten.
- Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
- Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
- In der Zeit vom 01.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
- Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
- Alle gefangenen Fische aus dem Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
- Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
- Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
- Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
- Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten.
- Alle gefangenen Fische sind sofort mit Angabe von Größe und Gewicht in das beigefügte Fangbuch einzutragen.

Fischwasserlage

Mintrachinger Holz:
An der Verbindungsstraße Mintraching - Geisling rechter Hand.

Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

- Es darf nur an 15 Tagen im Monat geangelt werden. Tageseintrag erforderlich!
- Das Fischen darf höchstens mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
- Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
- Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
- Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische gefischt werden.

Fangbestimmungen

- Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien entnommen werden.
- Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander) -ausgenommen Waller- darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
- Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden.
- Schonmaß für Zander: 60 cm.
- Schonmaß für Aal: 50 cm.

Parkplatz

- Die Schranke zum Parkplatz ist sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt zu schließen.
- Bitte hinterlegen Sie im Fahrzeug gut sichtbar Ihre Ausnahmegenehmigung. (Fahrzeuge ohne sichtbaren Ausweis werden zur Anzeige gebracht!)

Kalender

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Termine

09 Apr. 2025
19:00 - 19:30 Uhr
Neuaufnahmen
Vereinsheim, Belgrader Straße 6
12 Apr. 2025
14:00 - 16:00 Uhr
Grundelfischen
Nibelungenbrücke DEZ
27 Apr. 2025
10:00 - 13:00 Uhr
Forellenangeln
Deuerling Labertalstraße
02 Mai 2025
16:00 - 17:30 Uhr
Casting mit Andi
Sportplatz Nibelungenbrücke DEZ

Hejfisch

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Adresse

Anglerbund Regensburg

Öffentliche Fischereigenossenschaft 

Postfach 12 04 47
93026 Regensburg

Kontakt

1. Vorsitzender: Michael Gangl jun.

2. Vorsitzender: Hans Reitenspies

 
E-Mail: angler@angler-regensburg.de

Internet: www.angler-regensburg.de

 

Geschäftsstelle

Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

Michael Gangl sen.
Anglerbund Regensburg

Tel: 0160 90590430

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