Gewässerbestimmungen gültig ab 01.02.2025 für:
Jahreskarten
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Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15
Zeitliche Einschränkung - Tageseintrag
- Es darf nur an 8 Tagen im Monat geangelt werden. Tageseintrag erforderlich!
- Das Angeln ist nur in der Zeit vom 01.05. mit 30.09. erlaubt.
Ausnahme: Der Hechtfang ist ganzjährig erlaubt.
Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen
- Das Fischen darf nur mit einer Handangel ausgeübt werden.
- Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
- Eine Hechtangel darf zusätzlich zur erlaubten Handangel verwendet werden - Ködergröße mindestens 15 cm.
- Das Fischen mit Drilling ist verboten.
- Spinnköder mit Einfachhaken sind erlaubt.
- Das Fischen mit toten oder lebenden Naturködern (Maden, Würmer, etc..) ist nur eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang erlaubt.
- Es dürfen nur Schonhaken ohne Widerhaken bzw. Haken mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden.
- Ausnahme: Hechtfang (Ködergröße mindestens 15 cm!)
- Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit der Handangel auf Aal und sonstige Weißfische ohne Schonhaken geangelt werden.
Fangbestimmungen
Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien und 2 Salmoniden (Äsche, Forelle) entnommen werden, höchstens 20 Stück pro Jahr.
Besonderheiten
- Während des ganzen Jahres darf der Fang von Hechten mit toten Köderfischen von mindestens 15 cm ausgeübt werden.
- Vom 01.10. mit 30.04. sind alle gefangenen Fische, mit Ausnahme von Hecht und Aal, unverzüglich zurückzusetzen.
- Hecht und Aal müssen ohne Rücksicht auf Schonzeit und Schonmaß entnommen werden.