Laber Deuerling

    Allgemeine Bestimmungen

    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
      Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    - Das Angeln von Booten aus ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
      Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    - Alle gefangenen Fische aus dem gültigen Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten.
    - Jede entnommene Salmonide ist sofort mit Datum in das beigefügte Fangbuch einzutragen.

     

    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)

    Obere Grenze:   Wehr in Deuerling

    Untere Grenze:  Brücke bei Steinerbrückl

    Obere Grenze:   Oberhalb Wehr bei Untereinbuch

    Untere Grenze:  Brücke in Schönhofen

     

    Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

    Zeitliche Einschränkung - Tageseintrag

    - Es darf nur an 8 Tagen im Monat geangelt werden. Tageseintrag erforderlich!
    - Das Angeln ist nur in der Zeit vom 01.05. mit 30.09. erlaubt.
      Ausnahme: Der Hechtfang ist ganzjährig erlaubt.

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    - Das Fischen darf nur mit einer Handangel ausgeübt werden.
    - Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Eine Hechtangel darf zusätzlich zur erlaubten Handangel verwendet werden - Ködergröße mindestens 15 cm.
    - Das Fischen mit Drilling ist verboten.
    - Spinnköder mit Einfachhaken sind erlaubt.
    - Das Fischen mit toten oder lebenden Naturködern (Maden, Würmer, etc..) ist nur eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang erlaubt.
    - Es dürfen nur Schonhaken ohne Widerhaken bzw. Haken mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden.
    - Ausnahme: Hechtfang (Ködergröße mindestens 15 cm!)
    - Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit der Handangel auf Aal und sonstige Weißfische ohne Schonhaken geangelt werden.

    Fangbestimmungen

    Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien und 2 Salmoniden (Äsche, Forelle) entnommen werden, höchstens 20 Stück pro Jahr.

    Besonderheiten


    - Während des ganzen Jahres darf der Fang von Hechten mit toten Köderfischen von mindestens 15 cm ausgeübt werden.
    - Vom 01.10. mit 30.04. sind alle gefangenen Fische, mit Ausnahme von Hecht und Aal, unverzüglich zurückzusetzen.
    - Hecht und Aal müssen ohne Rücksicht auf Schonzeit und Schonmaß entnommen werden.

     

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    Termine

    19 Jan. 2025
    15:00 - 18:00 Uhr
    Jahreshauptversammlung
    Sportclub Vereinsgaststätte, Alfons-Auer-Straße
    08 März 2025
    20:00 - 21:00 Uhr
    Monatsversammlung
    Vereinsheim, Belgrader Str. 6

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: n. n.

    2. Vorsitzender: Hans Reitenspies

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

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