Allgemeine Bestimmungen
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
- Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
- Das Angeln von Booten aus ist verboten.
- Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
- In der Zeit vom 15.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
- Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
- Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
- Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
- Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
- Alle gefangenen Fische aus dem gültigen Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
- Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten
Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)
Obere Grenze re. Ufer: | in der Schleuse, etwa bei Fluss-km 6,250 |
Obere Grenze li. Ufer: | von Insel zu Insel in die Flussmitte, Halbinsel in Ebenwies und ca. 10 m unterhalb des ehemaligen Turbinenauslaufs im Altwasser |
Untere Grenze: | beidseitig auf Höhe des Granitwerkes in Fluss-km 3,50 |
örtliche Einschränkung: | ab der Mitte der Brücke B8 bis ca. 160 m aufwärts (Ende Schlossmauer) linkes und rechtes Ufer ist Angelverbot am öffentl. Badeplatz in Etterzhausen ist das Angeln bei Badebetrieb untersagt |
Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen
- Das Fischen darf mit höchstens zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
- Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
- Die zweite Gerte muß in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
--Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische gefischt werden
Fangbestimmungen
- Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien entnommen werden.
- Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander) -ausgenommen Waller- darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
- Schonmaß für Zander: 60 cm.
- Schonmaß für Aal: 50 cm.