Anglerbundsee

    Allgemeine Bestimmungen

    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen.
      Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    - Das Angeln vom Boot aus (ohne Motor) ist gestattet. Das Boot muss mit der Mitglieds-Nr. des Anglers deutlich sichtbar gekennzeichnet sein (Schriftgröße mindestens 10    cm!). Auf Zuruf ist den Kontrollorganen Folge zu leisten! Ein Echolot darf im Boot nicht mitgeführt werden.
    - Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - In der Zeit vom 15.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    - Alle gefangenen Fische aus dem Artenhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    Hinweis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten

    Fischwasserlage

    Mintrachinger Holz (Schild Anglerbundsee):
    An der Verbindungsstraße Mintraching - Geisling linker Hand.

    Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15

    Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen

    - Das Fischen darf höchstens mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
    - Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
    - Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische gefischt werden.

    Fangbestimmungen

    - Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen ODER 3 Schleien entnommen werden.
    - Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander) -ausgenommen Waller - darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
    - Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden.
    - Schonmaß für Zander: 60 cm.
    - Schonmaß für Aal: 50 cm.

    Parkplatz

    - Die Schranke zum Parkplatz ist sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt zu schließen.
    - Unberechtigtes Befahren und Parken führt zum Verlust des Erlaubnisscheines und wird als Ordnungswidrigkeit angezeigt.
    - Bitte hinterlegen Sie im Fahrzeug gut sichtbar Ihre Ausnahmegenehmigung. (Fahrzeuge ohne sichtbaren Ausweis werden zur Anzeige gebracht!)

     

     

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    Termine

    19 Jan. 2025
    15:00 - 18:00 Uhr
    Jahreshauptversammlung
    Sportclub Vereinsgaststätte, Alfons-Auer-Straße
    08 März 2025
    20:00 - 21:00 Uhr
    Monatsversammlung
    Vereinsheim, Belgrader Str. 6

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: n. n.

    2. Vorsitzender: Hans Reitenspies

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

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