Allgemeine Bestimmungen
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung.
- Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren zur Prüfung auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbund-Mitglied.
- Das Angeln von Booten aus ist verboten.
- Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des
Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
- Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten. Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
- Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbunde Regensburg zu melden.
- Bei Verlust des Erlaubnisscheines besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Alle gefangenen Fische aus dem jeweiligen aktuellem Artenschutzhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
- Flurschaden ist zu vermeiden – für Schäden haftet der Verursacher.
- Jede entnommene Salmonide ist sofort mit Datum in das beigefügte Fangbuch einzutragen
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Anzahl der Handangeln – Köderbeschränkungen
- Das Fischen darf nur mit einer Handangel ausgeübt werden. Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
- Eine Hechtangel darf zusätzlich zur erlaubten Handangel verwendet werden - Ködergröße
mindestens 15 cm. Das Fischen mit Drilling ist verboten. Spinnköder mit Einfachhaken sind erlaubt. Es dürfen nur Schonhaken ohne Widerhaken bzw. Haken mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden. Ausnahme: Hechtfang (Ködergröße mindestens 15 cm
- nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang darf mit der Handangel auf Aal und sonstige Weißfische ohne Schonhaken geangelt werden
- Das Fischen mit toten oder lebenden Naturködern ist nur eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang erlaubt
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Fangbestimmungen
- Das Angeln ist nur in der Zeit vom 01.05. mit 30.09. erlaubt.
- Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 2 Salmoniden (Äsche, Forelle)- höchstens 20 Stück pro Jahr- entnommen werden.
- Während des ganzen Jahres darf der Fang von Hechten mit toten Köderfischen von mindestens 15 cm Größe ausgeübt werden
- Vom 01.10. mit 30.04. sind alle gefangenen Fische mit Ausnahme von Hecht und Aal unverzüglich zurückzusetzen, Hechte und Aale müssen ohne Rücksicht auf Schonzeit und Schonmaß entnommen werden
- Es darf nur an 4 Tagen im Monat geangelt werden. Das Datum ist vor Beginn des Fischens in die auf dem Erlaubnisschein aufgedruckte Tabelle mit Tinte oder Kugel-schreiber anzukreuzen (X)
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Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)
- Obere Grenze: ab Autobahn Nordseite
- Untere Grenze: Etwa 100 m nach Ortsende Oberachdorf
Wiesent Übersicht
Hinweis
- In Naturschutz-/Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten