Wiesent

    Allgemeine Bestimmungen


    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren zur Prüfung auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbund-Mitglied.
    - Das Angeln von Booten aus ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des
      Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten. Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbunde Regensburg zu melden.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheines besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    - Alle gefangenen Fische aus dem jeweiligen aktuellem Artenschutzhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden – für Schäden haftet der Verursacher.
    - Jede entnommene Salmonide ist sofort mit Datum in das beigefügte Fangbuch einzutragen
    -
    Anzahl der Handangeln – Köderbeschränkungen


    - Das Fischen darf nur mit einer Handangel ausgeübt werden. Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Eine Hechtangel darf zusätzlich zur erlaubten Handangel verwendet werden - Ködergröße
      mindestens 15 cm. Das Fischen mit Drilling ist verboten. Spinnköder mit Einfachhaken sind erlaubt. Es dürfen nur Schonhaken ohne Widerhaken bzw. Haken mit    angedrücktem Widerhaken verwendet werden. Ausnahme: Hechtfang (Ködergröße mindestens 15 cm
    - nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang darf mit der Handangel auf Aal und sonstige Weißfische ohne Schonhaken geangelt werden
    - Das Fischen mit toten oder lebenden Naturködern ist nur eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang erlaubt
    -
    Fangbestimmungen


    - Das Angeln ist nur in der Zeit vom 01.05. mit 30.09. erlaubt.
    - Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 2 Salmoniden (Äsche, Forelle)- höchstens 20 Stück pro Jahr- entnommen werden.
    - Während des ganzen Jahres darf der Fang von Hechten mit toten Köderfischen von mindestens 15 cm Größe ausgeübt werden
    - Vom 01.10. mit 30.04. sind alle gefangenen Fische mit Ausnahme von Hecht und Aal unverzüglich zurückzusetzen, Hechte und Aale müssen ohne Rücksicht auf  Schonzeit und Schonmaß entnommen werden
    - Es darf nur an 4 Tagen im Monat geangelt werden. Das Datum ist vor Beginn des Fischens in die auf dem Erlaubnisschein aufgedruckte Tabelle mit Tinte oder Kugel-schreiber anzukreuzen (X)
    -
    Fischwassergrenzen (Grenzmarkierungen beachten)


    - Obere Grenze: ab Autobahn Nordseite
    - Untere Grenze: Etwa 100 m nach Ortsende Oberachdorf

    Wiesent Obergrenze

    Wiesent Untergrenze

    Wiesent Übersicht

    Hinweis


    - In Naturschutz-/Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: n. n.

    2. Vorsitzender: Hans Reitenspies

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430