Allgemeine Bestimmungen
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
- Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
- Das Angeln vom Boot aus (ohne Motor) ist gestattet. Das Boot muss mit der Mitglieds-Nr. des Anglers deutlich sichtbar gekennzeichnet sein (Schriftgröße mindestens 10 cm!). Auf Zuruf ist den Kontrollorganen Folge zu leisten! Ein Echolot darf im Boot nicht mitgeführt werden.
- Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
- Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
- In der Zeit vom 15.02. mit 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
- Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
- Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
- Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
- Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Der Abtransport von lebenden Fischen ist verboten.
Fischwasserlage
Mintrachinger Holz (Schild Anglerbundsee):
An der Verbindungsstraße Mintraching - Geisling linker Hand.
Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15
Anzahl der Handangeln - Köderbeschränkungen
- Das Fischen darf höchstens mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist nur eine Raubfischangel erlaubt.
- Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
- Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.
- Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Aal, Rutte und Waller gefischt werden.
Fangbestimmungen
- Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen oder Schleien entnommen werden.
- Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander) darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.
- Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden.
- Schonmaß für Zander: 60 cm. für Aal: 50 cm
Parkplatz
- Die Schranke zum Parkplatz ist sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt zu schließen.
- Bitte hinterlegen Sie im Fahrzeug gut sichtbar Ihre Ausnahmegenehmigung!