Bestimmungen Jugend

    1. Allgemeine Bestimmungen

    • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
    • Der Sammel-Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
    • Angeln von Booten aus ist verboten (Ausnahme Anglerbundsee)
    • Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
    • Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
    • Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
    • Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
    • Bei Verlust des Sammel-Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.

    2. Wald und Flur

    • Achte auf Wald, Flur und Gewässer !!! Abfälle gehören in die häusliche Mülltonne und nicht ins Wasser.

    3. Versammlungen und Veranstaltungen

    • Der Versammlungsbesuch ist Pflicht !
    • Die Ausgabe des Sammel-Erlaubnisscheins ist von der Beteiligung an den Jugendveranstaltungen abhängig.

    4. Begleitung und Fischereischein

    • Du darfst nur fischen, wenn Du Dich in Begleitung eines volljährigen Anglerbundmitglieds befindest oder wenn Du den Staatlichen Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung)
    • besitzt
    • Begib Dich von Deinem Begleiter nicht außer Rufweite.
    • Der Sammel-Erlaubnisschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Staatlichen Fischereischein.

    5. Handangeln und Fangbestimmungen

    • Du darfst mit dem Sammelerlaubnisschein nur mit einer Handangel fischen.
    • Beachte dass eine Laubengerte eine vollwertige Handangel ist.
    • Du darfst mit dem Sammelerlaubnisschein nur auf Friedfische angeln.
    • Die von Dir gefangenen Fische in den Laaberstrecken und im Höllbach werden auf das Fanglimit der Begleitperson angerechnet.
    • Bei Erwerb eines Erlaubnisscheines zu "Erwachsenenbedingungen" (in der Regel für bestimmte Gewässer mit dem
    • Staatlichen Fischereischein auf Lebenszeit (mit Prüfung) möglich), gelten die auf diesem Schein vermerkten
    • Bestimmungen

    6. Gewässer

    • Fische nur, wenn Du die Gewässergrenzen genau kennst.
    • Im Regen-Stadtgebiet darfst Du nur an 15 Tagen im Monat angeln, an den Laberstrecken und am Höllbach nur
    • 8 Tage im Monat
    • In den Laberstrecken und am Höllbach mußt Du in Begleitung eines volljährigen Jahreserlaubnisscheininhabers des jeweiligen Gewässers sein
    • Der Sammelerlaubnisschein ist für folgende Gewässer gültig:
    • Donau / Regen Marienthal / Regen Heilinghausen / Regen Stadt / Naab Pielenhofen / Naab Etterzhausen /
    • Naab Waltenhofen / Naab Mariaort / Laber Mausermühle / Laber Deuerling / Höllbach / Heigl-Weiher /
    • Anglerbundsee

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: Hans Holler

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430

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