Terminkalender

     
    Hegefischen und Ermittlung des Fischerkönigs
    Sonntag, 16. Juli 2023-
    Sonntag, 16. Juli 2023, 05:00 - 11:00

    Als Vorsitzender des Anglerbundes Regensburg lade ich alle organisierten Angelfischer und all unsere Mitglieder und Gäste recht herzlich zu unserem diesjährigen Hegefischen und dem F i s c h e r f e s t ein.

    Ich bitte Sie, sich am Hegefischen zu beteiligen, damit der Verbuttung des Fischbestandes im Regensburger Raum im Rahmen einer gemeinsamen Aktion entgegengewirkt werden kann und würde mich freuen, wenn recht viele Fischerinnen, Fischer und Fischerfreunde zu einem geselligen Beisammensein auf das Gelände der Fischerhütte in der Linzer Straße kommen würden.

    1.) Am Hegefischen können alle organisierten Angler gegen Vorlage des Fischereischeines teilnehmen.

    2)

        a) Nichtmitglieder erhalten bei der Einschreibung nach Bezahlung einer Gebühr von 10 € einen Erlaubnisschein.

        b) Anglerbundmitglieder müssen den Erlaubnisschein unter Vorlage ihres Mitgliedsausweises oder Verbandsausweises persönlich abholen. Die Teilnahme ist für sie kostenlos.

    3.) Die Ausgabe der Karten und die Auslosung erfolgen am 16.07.2023 ab 05:00 bis 05:45 Uhr am Parkplatz B8 rechts Richtung Etterzhausen kurz vor dem ehemaligen Schotterwerk.

    4.) Dauer des Fischens: 06:00 - 11.00 Uhr

    5.) Gewässerabschnitte:

    Gefischt wird in der Naab in 3 Sektoren – Etterzhausen, Waltenhofen und Mariaort. Die vorgegebenen Sektoren werden ausgelost, Mitfahrer und Familien werden entsprechend berücksichtigt. Bitte nutzen Sie, falls vorhanden, Mitfahrgelegenheiten, da Parkplätze nur beschränkt zur Verfügung stehen. Innerhalb der Sektoren besteht freie Platzwahl.

    6.) Köder und Anfütterungsmaterial Jeder Teilnehmer sorgt selbst für die entsprechenden Köder und Anfütterungsmaterialien. Maden bzw. Futterstoffe dürfen nicht eingefärbt sein. Anfüttern ist erst ab 06:00 Uhr gestattet. Erlaubt sind im Fluss höchstens 5 l nass, im Stillwasser sind 2 l die Obergrenze.

    7.) Zur Regulation des Fischbestandes sind folgende Fischarten unbedingt zu entnehmen: Brachsen – Güster – Karpfen – Rotaugen – Rotfedern – Schleien - Zährte - Grundeln

    Alle sonstigen gefangenen Fische sind schonendst zu behandeln und sofort wieder zurückzusetzen!

    8.) Hälterung Wir wollen die gefangenen Fische für das Fischerfest verwerten, deshalb müssen diese in geeigneten Setzkeschern gehältert werden. Es dürfen nur weiträumige, knotenlose Netze aus textilem Material verwendet werden 9.) Abwiegen Die gefangenen Fische werden nach Beendigung des Fischens am Platz abgeholt und verwogen.

    9.) Abwiegen Die gefangenen Fische werden nach Beendigung des Fischens am Platz abgeholt und verwogen.

    10.) Es werden Ehrengaben bereitgestellt, die gegen ca. 14 Uhr auf dem Gelände der Fischerhütte in der Linzer Straße (beim Westhafen) verteilt werden. Dies ist eine Tradition und es soll ein Anreiz zur Teilnahme sein. Sie werden unabhängig vom Fangergebnis vergeben. Eine Ehrengabe kann nur der erhalten, der ordnungsgemäß und aktiv teilnimmt. Den Erlaubnisschein geben Sie bitte am Ende des Fischens beim zuständigen Wiegekommando ab. Ist der ausgeloste Teilnehmer nicht persönlich anwesend, v e r f ä l l t sein Anspruch auf eine mögliche Ehrengabe. Die Ehrengaben werden größtenteils verlost soweit die Gaben vorhanden sind. Es besteht kein Anspruch, dass jeder eine Ehrengabe erhält.

    Fischerkönig /-in kann nur ein Mitglied des Anglerbundes werden!

    11.) Allgemeines

      a) Falls Plätze zugewiesen werden, sind die Teilnehmer daran gebunden

      b) Erlaubt ist nur eine Handangel, bestückt mit einem Einfachhaken

      c) Mindestmaße werden keine vorgegeben 

      d) Alle Erlaubnisscheine werden nach dem Fischen von den Kontrollorganen eingesammelt. Nur die Teilnehmer, deren Erlaubnisscheine von den Kontrollorganen beim Wiegen eingesammelt wurden, nehmen an der Verlosung teil. 

      e) Den Anweisungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten

      f) Jedem Teilnehmer wird größtmögliche Vorsicht zur Pflicht gemacht. Für Unfälle oder Schäden wird keine Haftung übernommen.

      g) Fischgerechtes und kameradschaftliches Verhalten wird von jedem Teilnehmer erwartet. Es sollte eine absolute Selbstverständlichkeit sein, dass Fische, bei denen der Haken tiefer sitzt, auf jeden Fall vor dem Lösen des Hakens getötet werden.

      h) Vermeiden Sie Flurschäden und Verunreinigungen der Angelplätze. Für verursachte Schäden haftet jeder Angler persönlich.

      i) Bitte entnehmen Sie auch kleine Fische, da sonst das Ziel der Hegemaßnahme nicht erreicht wird.

      j) Sie erleichtern die Auswertung der Hegemaßnahme, wenn Sie die Zahl der Fische - getrennt nach den Fischarten - bestimmen. Die Namen und Zahlen kommen auf die Rückseite des Erlaubnisscheines. Sie sollen schon vor dem Abwiegen von den Anglern selbst eingetragen werden (Vgl. Punkt 9). Bitte vermerken Sie auch Fische, die Sie wieder zurückgesetzt haben.

      k) Mit dem Erhalt des Erlaubnisscheines erkennt jeder Teilnehmer diese Bestimmungen an. Verstöße haben den Entzug der Angelerlaubnis zur Folge und schließen vom Erhalt jeglicher Ehrengaben aus.

      l) Streitfälle entscheidet ein Schiedsgericht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

      m) Bitte beachten Sie, dass sonstiges Fischen in allen anderen Anglerbundgewässern am Tage des Fischerfestes erst ab 20.00 Uhr gestattet ist (Beschluss der Jahreshauptversammlung von 1990).
    Diesbezüglich werden wieder Kontrollen durchgeführt.

    Ich wünsche allen Teilnehmern viel Erfolg, gesellige Stunden, einen wunderbaren Tag in der Gemeinschaft und rechne mit zahlreicher Teilnahme.

    Hejfisch

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    Anglerbund Regensburg

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    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

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    1. Vorsitzender: n. n.

    2. Vorsitzender: Hans Reitenspies

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

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    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430