Biederer Weiher
Allgemeine Bestimmungen
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung.
- Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren zur Prüfung auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbund-Mitglied.
- Das Angeln vom Boot aus ist verboten.
- Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
- Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des
Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
- In der Zeit vom 15.02. mit dem 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
- Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen und der Abtransport von lebenden Fischen sind verboten.
- Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbunde Regensburg zu melden.
- Bei Verlust des Erlaubnisscheines besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Alle gefangenen Fische aus dem jeweiligen aktuellem Artenschutzhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
- Flurschaden ist zu vermeiden – für Schäden haftet der Verursacher
Anzahl der Handangeln – Köderbeschränkungen
- Das Fischen darf höchstens mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist
nur eine Raubfischangel erlaubt. Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
- Die zweite Gerte muß in greifbarer Nähe sein, andere Angler dürfen dadurch nicht
belästigt bzw. behindert werden.
- Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische geangelt werden
Fangbestimmungen
- Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen oder Schleien entnommen werden. Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden.
- Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander, Huchen), ausgenommen Waller, darf nur noch auf Friedfische geangelt werden
- Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden
- Schonmaße: Zander – 60 cm, Aal – 50 cm
- Alle gefangenen Fische sind sofort mit Angabe von Größe und Gewicht in das Fangbuch einzutragen
- Es darf nur an 15 Tagen im Monat geangelt werden. Das Datum ist vor Beginn des Fischens in die auf dem Erlaubnisschein aufgedruckte Tabelle mit Tinte oder Kugel-schreiber anzukreuzen (X)
Fischwasserlage
- bei Wiesent, südl. der Autobahn, westl. von Oberachdorf
- Achtung: nur der östlich gelegene Weiher ist Anglerbund-Gewässer!
Hinweis
- In Naturschutz-/Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten
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Naab Etterzhausen
Naab Mariaort
Gewässerbestimmungen gültig ab 01.02.2025 für:
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Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15
Heigl-Weiher
Anglerbundsee
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Höllbach
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Alle Bilder: Geobasisdaten©Bayerische Vermessungsverwaltung 598/15