Biederer Weiher

    Allgemeine Bestimmungen


    - Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung.
    - Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren zur Prüfung auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbund-Mitglied.
    - Das Angeln vom Boot aus ist verboten.
    - Das Ausbringen von Markierungsbojen ist verboten.
    - Während der Zeit der Monatsversammlungen, am Tag des Hegefischens und des
      Fischerfestes darf nicht geangelt werden.
    - In der Zeit vom 15.02. mit dem 31.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
    - Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen und der Abtransport von lebenden Fischen sind verboten.
    - Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbunde Regensburg zu melden.
    - Bei Verlust des Erlaubnisscheines besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    - Alle gefangenen Fische aus dem jeweiligen aktuellem Artenschutzhilfsprogramm (AHP) dürfen zurückgesetzt werden.
    - Flurschaden ist zu vermeiden – für Schäden haftet der Verursacher

    Anzahl der Handangeln – Köderbeschränkungen


    - Das Fischen darf höchstens mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist
      nur eine Raubfischangel erlaubt. Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.
    - Die zweite Gerte muß in greifbarer Nähe sein, andere Angler dürfen dadurch nicht
      belästigt bzw. behindert werden.
    - Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch) auf Raubfische geangelt werden

    Fangbestimmungen


    - Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur 3 Karpfen oder Schleien entnommen werden. Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden.
    - Nach der Entnahme eines Raubfisches (Hecht, Zander, Huchen), ausgenommen Waller, darf nur noch auf Friedfische geangelt werden
    - Alle gefangenen Waller müssen entnommen werden
    - Schonmaße: Zander – 60 cm, Aal – 50 cm
    - Alle gefangenen Fische sind sofort mit Angabe von Größe und Gewicht in das Fangbuch einzutragen
    - Es darf nur an 15 Tagen im Monat geangelt werden. Das Datum ist vor Beginn des Fischens in die auf dem Erlaubnisschein aufgedruckte Tabelle mit Tinte oder Kugel-schreiber anzukreuzen (X)

    Fischwasserlage


    - bei Wiesent, südl. der Autobahn, westl. von Oberachdorf
    - Achtung: nur der östlich gelegene Weiher ist Anglerbund-Gewässer!


    Hinweis


    - In Naturschutz-/Landschaftsschutzgebieten und an Bundeswasserstraßen sind offene Feuer, Zelten und das Abstellen von Gegenständen aller Art verboten

     

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    Adresse

    Anglerbund Regensburg

    Öffentliche Fischereigenossenschaft gemäß BayFiGArt 37.

    Postfach 12 04 47
    93026 Regensburg

    Kontakt

    1. Vorsitzender: n. n.

    2. Vorsitzender: Hans Reitenspies

     
    E-Mail: angler@angler-regensburg.de

    Internet: www.angler-regensburg.de

     

    Geschäftsstelle

    Unsere Geschäftsstelle ist jeden Freitag von 14:00 bis 18:00 geöffnet.

    Michael Gangl sen.
    Anglerbund Regensburg

    Tel: 0160 90590430